Die Eigentümer der im Versorgungsbereich gelegenen Grundstücke, die bebaut oder sonst
mit Wasser zu versorgen sind oder für die eine Baubewilligung erteilt wurde, sind
verpflichtet, ihr Grundstück an die Gemeindewasserversorgungsanlage anzuschließen und
ihren Bedarf an Trink- und Nutzwasser aus der Gemeindewasserversorgungsanlage zu decken.
Pläne über den Wasserversorgungsbereich liegen im Stadtgemeindeamt Friesach zur Einsicht auf
Weitere Informationen finden Sie im Gemeindewasserversorgungsgesetz.
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