Die Eigentümer der im Kanalisationsbereich gelegenen Grundstücke sind verpflichtet,
die auf diesen Grundstücken errichteten Gebäude an die Kanalisationsanlage der Gemeinde anzuschließen.
Pläne über den Kanalisationsbereich liegen im Stadtgemeindeamt Friesach zur Einsicht auf.
Weitere Informationen finden Sie im Gemeindekanalisationsgesetz.
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