Sozialamt der Stadtgemeinde Friesach Thomas GÖDERLE Fürstenhofplatz 1 9360 Friesach
Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 sowie zusätzlich mittwochs von 13:00 bis 16:00 Uhr Telefon (+43 4268) 2213-23 Fax (+43 4268) 2213-50 E-Mail: thomas.goederle@ktn.gde.at
Familienzuschuss wird für jedes Kind, welches nach dem 1.1.1996 geboren wurde, bis zur Vollendung des 10. Lebenjahres gewährt.
Der Familienzuschuss wird nur auf Antrag zuerkannt und ist für jedes Kind gesondert einzubringen.
Das im gemeinsamen Haushalt lebende Kind muss die österreichische Staatsbürgerschaft bzw. die Staatsbürgerschaft eines EU-Staates besitzen und das 10. Lebenjahr noch nicht vollendet haben. Der Förderungswerber und das mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebende Kind müssen den Hauptwohnsitz in Kärnten haben. Für das im gemeinsamen Haushalt lebende Kind darf kein Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld bestehen. Weitere Informationen unter www.ktn.gv.at.